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   OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15   

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https://dejure.org/2016,47378
OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15 (https://dejure.org/2016,47378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 12 U 131/15 (https://dejure.org/2016,47378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 12 U 131/15 (https://dejure.org/2016,47378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Primärverletzung und Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei Hüftgelenksverletzung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Beweislast hinsichtlich Primärverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (vgl. BGH VersR 1955, 615; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 274 ff).

    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; BGH NJW 1982, 985; BGH VersR 1982, 1410).

  • OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    So ist neben der vom Kläger bereits angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 27.02.2008 (6 U 71/07, veröffentlich in Juris) auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1997, 1535, veröffentlicht bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. unter Nr. 34.1162) zu verweisen, das bereits im Jahre 1996 bei leichten Bewegungseinschränkungen im rechten Hüftgelenk unter Berücksichtigung bestehender Vorschädigungen ein Schmerzensgeld von seinerzeit 15.000,00 DM zuerkannt hat, was unter Berücksichtigung der seitdem erfolgten Preisindexanpassung ebenfalls einem Betrag von knapp 10.000,00 EUR entspricht.
  • OLG Oldenburg, 12.11.1996 - 5 U 60/96

    Aufklärung, Hüftgelenk, Implantat, Prothese, Keramik-titan-prothese, Operation,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    So ist neben der vom Kläger bereits angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 27.02.2008 (6 U 71/07, veröffentlich in Juris) auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1997, 1535, veröffentlicht bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. unter Nr. 34.1162) zu verweisen, das bereits im Jahre 1996 bei leichten Bewegungseinschränkungen im rechten Hüftgelenk unter Berücksichtigung bestehender Vorschädigungen ein Schmerzensgeld von seinerzeit 15.000,00 DM zuerkannt hat, was unter Berücksichtigung der seitdem erfolgten Preisindexanpassung ebenfalls einem Betrag von knapp 10.000,00 EUR entspricht.
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Steht eine solche Primärverletzung fest, richtet sich die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für weitere Beschwerden des Klägers ursächlich ist, nach dem Beweismaß des § 287 ZPO, wonach je nach Lage des Einzelfalles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Senatsurteil v. 11.11.2010 - 12 U 33/10, Schaden-Praxis 2011, 141 m.w.N.; Saarländisches OLG NZV 2011, 340).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Nicht erforderlich ist, dass das Unfallereignis die ausschließliche oder alleinige Ursache einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist, vielmehr reicht bereits eine bloße Mitverursachung, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, aus, um einen Ursachenzusammenhang zu bejahen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Steht eine solche Primärverletzung fest, richtet sich die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für weitere Beschwerden des Klägers ursächlich ist, nach dem Beweismaß des § 287 ZPO, wonach je nach Lage des Einzelfalles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Senatsurteil v. 11.11.2010 - 12 U 33/10, Schaden-Praxis 2011, 141 m.w.N.; Saarländisches OLG NZV 2011, 340).
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Da der Senat seine Überzeugung gem. § 286 ZPO aus dem gesamten Inhalt der Verhandlung und der Beweisaufnahme zu gewinnen hat und zu dem Inhalt der mündlichen Verhandlung auch die Angaben des Klägers im Rahmen der persönlichen Anhörung nach § 141 ZPO gehören, ist der Senat nicht daran gehindert, im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Angaben einer Partei auch dann zu glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW-RR 1991, 983; BGH NJW-RR 1992, 920; BGH NJW-RR 2006, 672, 673 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Steht eine solche Primärverletzung fest, richtet sich die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für weitere Beschwerden des Klägers ursächlich ist, nach dem Beweismaß des § 287 ZPO, wonach je nach Lage des Einzelfalles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Senatsurteil v. 11.11.2010 - 12 U 33/10, Schaden-Praxis 2011, 141 m.w.N.; Saarländisches OLG NZV 2011, 340).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2010 - 4 U 468/09

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Steht eine solche Primärverletzung fest, richtet sich die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für weitere Beschwerden des Klägers ursächlich ist, nach dem Beweismaß des § 287 ZPO, wonach je nach Lage des Einzelfalles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Senatsurteil v. 11.11.2010 - 12 U 33/10, Schaden-Praxis 2011, 141 m.w.N.; Saarländisches OLG NZV 2011, 340).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

  • OLG Koblenz, 17.07.2017 - 5 U 644/17

    Zahnarzthaftung - Verletzung zur therapeutischen Aufklärung

    Es kann bei hinreichender Glaubhaftigkeit und Plausibilität im Einzelfall durchaus die volle Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache begründen (vgl. etwa OLG Brandenburg, NZV 2017, 141; OLG Saarbrücken, NZV 2011, 340).
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